Organisation

Die Raumordnung findet auf vier Ebenen statt, die den Kommunen vorgelagert sind:

 
  Europa Europäisches Raumentwicklungskonzept - EUREK
  Deutschland Raumordnerischer Orientierungsrahmen - ORA
  Bayern Bayerisches Landesentwicklungsprogramm - LEP
  Region Main-Rhön Regionalplan Region Main-Rhön (3)
 

Das Planungsgebiet der Region Main-Rhön umfasst die kreisfreie Stadt Schweinfurt sowie die vier Landkreise Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld und Schweinfurt (mit den jeweils kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden). Diese Kommunen sind in der Verbandsversammlung als stimmberechtigte Mitglieder vertreten.

 

Verbandsmitglieder sind demnach

  1. die kreisfreie Stadt Schweinfurt,
  2. die Landkreise Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld und Schweinfurt, und
  3. 118 weitere selbständige Kommunen
    (die den vorbezeichneten Landkreisen angehörigen Städte, Märkte und Gemeinden).

Verbandsorgane sind

Die
Verbandsversammlung: Sie beschließt den Regionalplan und schreibt ihn fort - vorbehaltlich der Zuständigkeit des Planungsausschusses. Ihre Mitglieder sind der Verbandsvorsitzende und die Verbandsräte. Jedes Verbandsmitglied entsendet einen Verbandsrat.


Der Planungsausschuss: Er berät und beschließt regelmäßig über den Stand der Ausarbeitung und Überprüfung des Regionalplans. Er setzt sich aus dem Verbandsvorsitzenden und 24 Vertretern der kreisangehörigen Gemeinden, der Stadt Schweinfurt und der vier Landkreise zusammen.


Der Verbandsvorsitzende: Er bereitet die Sitzungen vor und führt den Vorsitz. Er vollzieht die Beschlüsse und vertritt den Planungsverband nach außen.

Der Verband bedient sich zur Ausarbeitung, fortwährenden Überprüfung und Änderung des Regionalplans der Höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Unterfranken (Peterplatz 9, 97070 Würzburg).
Diese entscheidet als Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde über die Verbindlicherklärung des Regionalplans. Für den Regionalen Planungsverband Main-Rhön ist dort Frau RRin Stefanie Mattern benannt als "Regionsbeauftragte" und zuständige Ansprechpartnerin (Tel. 09 31/380-1388, Fax: 09 31/380-2388, e-mail: stefanie.mattern@reg-ufr.bayern.de).

Die örtliche Planungshoheit ist in Bayern den Kommunen vorbehalten. Sie hat einen sehr hohen Stellenwert.
Die Regionalplanung ist den Regionalen Planungsverbänden übertragen. In Bayern gibt es 18 Regionen/Regionale Planungsverbände. Sie handeln insoweit im Auftrag des Staates (übertragener Wirkungskreis). Der Regionale Planungsverband Main-Rhön ist für die Region 3 zuständig.

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Als Dokumente (PDF-Format) können Sie hier aufrufen: die Verbandssatzung, die Geschäftsordnung
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Organisationsstruktur unseres Regionalen Planungsverbandes:

Bei Klick auf die Graphik erhalten Sie ein ganzseitiges Format.

 

 

Eine ausführliche Darstellung der Organisationsstruktur der Raumordnung und Landesplanung finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie