Aufgaben

 

Regionale Planungsverbände wirken bei der Raumordnung und Landesplanung mit.
Zu diesem Zweck wurde das Bayerische Staatsgebiet in 18 Regionen eingeteilt. Der Regionale Planungsverband Main-Rhön ist für die Region Main-Rhön (3) zuständig.

Leitvorstellungen, Ziele, Aufgaben und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung sind festgelegt im
Raumordnungsgesetz des Bundes und im bayerischen Landesplanungsgesetz.


Der Regionale Planungsverband ist Träger der Regionalplanung.
Er wird dabei im übertragenen Wirkungskreis tätig.

Der Regionalplan ist aus dem Landesentwicklungsprogramm zu entwickeln.
Er legt unter Beachtung von Vorgaben die anzustrebende räumliche Entwicklung der Region Main-Rhön (Region 3) fest.

Der Regionalplan enthält

1. die Festlegung der Zentralen Orte der Grundversorgung und der Siedlungsschwerpunkte sowie Vorgaben
zu deren Sicherung und, soweit erforderlich, deren weiteren Ausbau,

2. Festlegung zu Gebieten, die hinsichtlich ihrer Problemlage, ihres Ordnungsbedarfs und ihrer angestrebten
Entwicklung bzw. Eigenart besonderer überörtlicher Festlegungen bedürfen,

3. regionsweit raumbedeutsame Festlegungen zum Siedlungswesen, zum Verkehr, zur Wirtschaft, zum
Sozialwesen und zur Kultur sowie zur Freiraumsicherung soweit erforderlich.

Mitglieder des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön sind die Kommunen der Region 3 (kreisfreie Stadt Schweinfurt, Landkreise Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld und Schweinfurt sowie die diesen Landkreisen angehörigen Städte, Märkte und Gemeinden).

Der Regionalplan wird im Benehmen mit allen öffentlichen Stellen, deren Aufgaben berührt werden, ausgearbeitet und vom Regionalen Planungsverband beschlossen. Die Interessen der Verbandsmitglieder werden im Rahmen der Landes-/Regionalplanung abgestimmt. Bei der Aufstellung des Regionalplans wird auch die Öffentlichkeit beteiligt.

Dabei formulierte Ziele werden in textlicher oder zeichnerischer Form dargestellt. Sie sind als normative Vorgaben Bestandteil einer Rechtsverordnung. Die normativen Vorgaben sind im Regionalplan begründet.
Der Regionplan der Region Main-Rhön ist mit den Regionalplänen der angrenzenden Regionen abgestimmt.

Der Regionale Planungsverband Main-Rhön bedient sich zur Ausarbeitung des Regionalplans und zur Erstellung der Arbeitsunterlagen für die Verbandsorgane der Regierung von Unterfranken (als zuständige höhere Landesplanungsbehörde und Rechtsaufsichtsbehörde).

Organe des Regionalen Planungsverbandes sind (ausschließlich) die Verbandsversammlung, der Planungsausschuss und der Verbandsvorsitzende
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Der Regionale Planungsverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Rechtsverhältnisse des Regionalen Planungsverbandes sind in einer Verbandssatzung geregelt.
Diese stellt die sachgerechte Wahrnehmung der Verbandsaufgaben und die angemessene Vertretung unterschiedlicher Interessen der Verbandsmitglieder sicher.

Der Freistaat Bayern ersetzt dem Regionalen Planungsverband den notwendigen Aufwand für die Ausarbeitung und Aufstellung der Regionalpläne. Der Regionalplan wird nach Bedarf fortgeschrieben.

Für raumbedeutsame Vorhaben ist in der Regel ein Raumordnungsverfahren durchzuführen.
Die Zulässigkeit entsprechender Vorhaben richtet sich dann u.a. auch nach dem Inhalt des Regionalplans.