Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung
besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten. Jedes Verbandsmitglied entsendet einen Verbandsrat. Der Regionale Planungsverband Main-Rhön besteht aus 123 Mitgliedern.
Jede Gemeinde wird in der Verbandsversammlung durch den ersten Bürgermeister, ein Landkreis durch den Landrat vertreten (Mitglieder kraft ihres Amtes - "Geborene Mitglieder"). Im Falle der Verhinderung treten an ihre Stelle ihre Stellvertreter. Die Beschlussorgane der Verbandsmitglieder können auch andere Personen als Verbandsräte bestellen ("sonstige Verbandsräte").
Die Verbandsversammlung wird grundsätzlich nach Bedarf einberufen. Die Einladung erfolgt durch den Verbandsvorsitzenden (unter Angaebe der Tagungszeit, des Tagungsortes und der Beratungsgegenstände), spätestens drei Wochen vor einer Sitzung. In dringenden Fällen kannd der Verbandsvorsitzende diese Frist auf drei Tage abkürzen. Die Sitzungen werden durch den Verbandsvorsitzenden - im Fall seiner Verhinderung durch einen seiner Stellvertreter - geleitet. Zeitpunkt und Ort der Sitzung werden bekanntgemacht. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Über die Sitzung der Verbandsversammlung wird eine Niederschrift gefertigt. Die Niederschriften stehen den Mitgliedern der Verbandsversammlung zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Bürger der Region können Niederschriften über öffentliche Sitzungen der Verbandsversammlung in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes einsehen.
Die Verbandsversammlung ist ausschließlich zuständig für:
- die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertretungen,
- die Beschlussfassung über die Verbandssatzung,
- die Beschlussfassung über Gesamtfortschreibungen des Regionalplans.
Mitglieder der Verbandsversammlung:
Gruppe kreisfreie Städte: (1)
Gruppe Landkreise: (4)
1. Landkreis Bad Kissingen (KG)
3. Landkreis Rhön-Grabfeld (NES)