Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung

besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten. Jedes Verbandsmitglied entsendet einen Verbandsrat. Der Regionale Planungsverband Main-Rhön besteht aus 123 Mitgliedern.

Jede Gemeinde wird in der Verbandsversammlung durch den ersten Bürgermeister, ein Landkreis durch den Landrat vertreten (Mitglieder kraft ihres Amtes - "Geborene Mitglieder"). Im Falle der Verhinderung treten an ihre Stelle ihre Stellvertreter. Die Beschlussorgane der Verbandsmitglieder können auch andere Personen als Verbandsräte bestellen ("sonstige Verbandsräte").

 

Die Verbandsversammlung wird grundsätzlich nach Bedarf einberufen. Die Einladung erfolgt durch den Verbandsvorsitzenden (unter Angaebe der Tagungszeit, des Tagungsortes und der Beratungsgegenstände), spätestens drei Wochen vor einer Sitzung. In dringenden Fällen kannd der Verbandsvorsitzende diese Frist auf drei Tage abkürzen. Die Sitzungen werden durch den Verbandsvorsitzenden - im Fall seiner Verhinderung durch einen seiner Stellvertreter - geleitet. Zeitpunkt und Ort der Sitzung werden bekanntgemacht. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Über die Sitzung der Verbandsversammlung wird eine Niederschrift gefertigt. Die Niederschriften stehen den Mitgliedern der Verbandsversammlung zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Bürger der Region können Niederschriften über öffentliche Sitzungen der Verbandsversammlung in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes einsehen.


Die Verbandsversammlung ist ausschließlich zuständig für:

  1. die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertretungen,
  2. die Beschlussfassung über die Verbandssatzung,
  3. die Beschlussfassung über Gesamtfortschreibungen des Regionalplans.

 

Mitglieder der Verbandsversammlung:

Gruppe kreisfreie Städte: (1)

Stadt Schweinfurt (SW)

Gruppe Landkreise: (4)

1. Landkreis Bad Kissingen (KG)

2. Landkreis Haßberge (HAS)

3. Landkreis Rhön-Grabfeld (NES)

4. Landkreis Schweinfurt (SW)

Gruppe kreisangehörige Gemeinden: (118)

aus dem Landkreis Bad Kissingen aus dem Landkreis Haßberge

Gemeinde Aura a.d.Saale
Markt Bad Bocklet
Stadt Bad Brückenau
Stadt Bad Kissingen
Markt Burkardroth
Markt Elfershausen
Markt Euerdorf
Gemeinde Fuchsstadt
Markt Geroda
Stadt Hammelburg
Markt Maßbach
Gemeinde Motten
Stadt Münnerstadt
Gemeinde Nüdlingen
Gemeinde Oberleichtersbach
Markt Oberthulba
Gemeinde Oerlenbach
Gemeinde Ramsthal
Gemeinde Rannungen
Gemeinde Riedenberg
Markt Schondra
Markt Sulzthal
Gemeinde Thundorf i.UFr.
Gemeinde Wartmannsroth
Markt Wildflecken
Markt Zeitlofs

Gemeinde Aidhausen
Gemeinde Breitbrunn
Gemeinde Bundorf
Markt Burgpreppach
Gemeinde Ebelsbach
Stadt Ebern
Gemeinde Eltmann
Gemeinde Ermershausen
Gemeinde Gädheim
Stadt Haßfurt
Stadt Hofheim i.UFr.
Gemeinde Kirchlauter
Gemeinde Knetzgau
Stadt Königsberg i.Bay .
Markt Maroldsweisach
Gemeinde Oberaurach
Gemeinde Pfarrweisach
Gemeinde Rauhenebrach
Gemeinde Rentweinsdorf
Gemeinde Riedbach
Gemeinde Sand a.Main
Gemeinde Stettfeld
Gemeinde Theres
Gemeinde Untermerzbach
Gemeinde Wonfurt
Stadt Zeil a.Main

aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld aus dem Landkreis Schweinfurt

Gemeinde Aubstadt
Stadt Bad Königshofen i.Grabfeld
Stadt Bad Neustadt a.d.Saale
Gemeinde Bastheim
Stadt Bischofsheim a.d.Rhön
Gemeinde Burglauer
Stadt Fladungen
Gemeinde Großbardorf
Gemeinde Großeibstadt
Gemeinde Hausen
Gemeinde Hendungen
Gemeinde Herbstadt
Gemeinde Heustreu
Gemeinde Höchheim
Gemeinde Hohenroth
Gemeinde Hollstadt
Stadt Mellrichstadt
Gemeinde Niederlauer
Gemeinde Nordheim v.d.Rhön
Markt Oberelsbach
Gemeinde Oberstreu
Stadt Ostheim v.d.Rhön
Gemeinde Rödelmaier
Markt Saal a.d.Saale
Gemeinde Salz
Gemeinde Sandberg
Gemeinde Schönau a.d.Brend
Gemeinde Sondheim a.d.Rhön
Gemeinde Stockheim
Gemeinde Strahlungen
Gemeinde Sulzdorf a.d.Lederhecke
Gemeinde Sulzfeld
Markt Trappstadt
Gemeinde Unsleben
Gemeinde Willmars
Gemeinde Wollbach
Gemeinde Wülfershausen a.d.Saale

Gemeinde Bergrheinfeld
Gemeinde Dingolshausen
Gemeinde Dittelbrunn
Gemeinde Donnersdorf
Gemeinde Euerbach
Gemeinde Frankenwinheim
Gemeinde Geldersheim
Stadt Gerolzhofen
Gemeinde Gochsheim
Gemeinde Grafenrheinfeld
Gemeinde Grettstadt
Gemeinde Kolitzheim
Gemeinde Lülsfeld
Gemeinde Michelau i.Steigerwald
Gemeinde Niederwerrn
Markt Oberschwarzach
Gemeinde Poppenhausen
Gemeinde Röthlein
Gemeinde Schonungen
Gemeinde Schwanfeld
Gemeinde Schwebheim
Gemeinde Sennfeld
Markt Stadtlauringen
Gemeinde Sulzheim
Gemeinde Üchtelhausen
Gemeinde Waigolshausen
Gemeinde Wasserlosen
Markt Werneck
Gemeinde Wipfeld